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limousinen.net

Einwegmiete

Lexikon · Miete und Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Fahrzeugmiete, bei der das Auto an einer anderen Station zurückgegeben wird als an der Abholstation.

Erklärung

Bei einer Einwegmiete holt der Kunde das Fahrzeug an einer Station ab und gibt es an einer anderen zurück. Typische Anwendungsfälle sind Fahrten vom Flughafen zu einem anderen Ort, Umzüge oder Rundreisen, die nicht am Startpunkt enden.

Für die Vermietung entsteht dabei Aufwand, weil das Fahrzeug unter Umständen zurückgeholt werden muss. Deshalb erheben viele Anbieter eine Einweggebühr, die je nach Strecke, Land und Fahrzeugklasse unterschiedlich hoch ausfällt. Innerhalb eines Landes ist die Einwegmiete oft günstiger als über Landesgrenzen hinweg.

Nicht alle Fahrzeuggruppen sind für Einwegmieten freigegeben. Bei hochwertigen Limousinen oder Elektrofahrzeugen gelten teils besondere Bedingungen, etwa zur Rückgabe mit bestimmtem Ladezustand. Die Möglichkeit sollte bereits bei der Buchung angegeben werden, da eine spätere Änderung zusätzliche Kosten verursachen kann.

Beispiel

Jemand mietet eine Limousine in München und gibt sie in Hamburg ab. Für die Rückführung berechnet die Vermietung eine Einweggebühr.