Selbstbeteiligung
Kurzdefinition
Betrag, den Versicherte oder Mieter bei einem Schaden selbst tragen, bevor die Versicherung den Rest übernimmt.
Erklärung
Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt, ist der Teil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer oder bei einem Mietwagen der Mieter selbst bezahlen muss. Erst darüber hinausgehende Kosten übernimmt die Versicherung. Sie ist vor allem bei Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen üblich.
Bei Autovermietungen ist die Selbstbeteiligung ein zentraler Bestandteil der Mietbedingungen. Viele Grundtarife enthalten eine Vollkasko mit hoher Selbstbeteiligung, die sich gegen Aufpreis reduzieren oder ausschließen lässt. Bei hochwertigen Limousinen fällt die Selbstbeteiligung häufig höher aus als bei einfachen Fahrzeugen.
Wichtig ist, die Bedingungen genau zu lesen: Manche Schäden, etwa an Reifen, Glas oder Unterboden, sind teilweise ausgenommen, und bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftung über die Selbstbeteiligung hinausgehen. Zudem wird die Selbstbeteiligung bei Mietwagen oft mit der hinterlegten Kaution verknüpft.
Beispiel
Bei einem Parkrempler mit dem Mietwagen zahlt der Mieter den vereinbarten Selbstbehalt. Den übrigen Schaden trägt die Vollkasko des Vermieters.