Dienstwagen
Kurzdefinition
Fahrzeug, das ein Arbeitgeber Beschäftigten für dienstliche und oft auch private Fahrten zur Verfügung stellt.
Erklärung
Ein Dienstwagen, auch Firmenwagen, ist ein Fahrzeug, das ein Unternehmen oder eine Behörde seinen Beschäftigten bereitstellt. Er kann ausschließlich für dienstliche Fahrten genutzt werden oder zusätzlich privat. In Deutschland ist die private Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Für die Besteuerung gibt es grundsätzlich zwei Wege: eine pauschale Methode, die sich am Bruttolistenpreis orientiert, und das Fahrtenbuch, bei dem der tatsächliche Privatanteil nachgewiesen wird. Für Elektro- und bestimmte Plug-in-Hybridfahrzeuge gelten ermäßigte Ansätze, was deren Verbreitung in Flotten gefördert hat.
Limousinen der Mittel- und oberen Mittelklasse sind klassische Dienstwagen, für Führungskräfte auch Modelle der Oberklasse, teils mit Chauffeur. Viele Unternehmen regeln die Auswahl über eine Dienstwagenordnung mit Vorgaben zu Fahrzeugklasse, Antrieb und Ausstattung. Die konkreten steuerlichen Regeln ändern sich regelmäßig und sollten aktuell geprüft werden.
Beispiel
Eine Vertriebsleiterin fährt eine Limousine der oberen Mittelklasse als Dienstwagen. Die private Nutzung versteuert sie pauschal.