Zulässiges Gesamtgewicht
Kurzdefinition
Höchstmasse, die ein Fahrzeug einschließlich Insassen und Ladung laut Zulassung erreichen darf.
Erklärung
Das zulässige Gesamtgewicht, offiziell zulässige Gesamtmasse, ist die höchste Masse, die ein Fahrzeug im beladenen Zustand haben darf. Es wird vom Hersteller festgelegt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Darin enthalten sind das Fahrzeug selbst, alle Insassen, Gepäck und eine eventuelle Dachlast.
Wer das zulässige Gesamtgewicht überschreitet, riskiert ein Bußgeld und verschlechtert Bremsweg und Fahrstabilität. Zudem kann bei einem Unfall der Versicherungsschutz beeinträchtigt sein.
Für die Fahrerlaubnis ist der Wert ebenfalls maßgeblich: Mit der Klasse B dürfen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Bei schweren Sonderschutzfahrzeugen oder stark verlängerten Limousinen kann diese Grenze überschritten werden, sodass eine andere Führerscheinklasse erforderlich ist. Neben der Gesamtmasse gelten zusätzlich zulässige Achslasten.
Beispiel
Eine voll besetzte Limousine mit Dachbox kann nahe an ihr zulässiges Gesamtgewicht kommen. Der Wert steht in der Zulassungsbescheinigung.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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