Mietwagen mit Fahrer
Kurzdefinition
Genehmigungspflichtige gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw und Fahrer nach dem Personenbeförderungsgesetz, abzugrenzen vom Taxi.
Erklärung
Unter Mietwagen mit Fahrer versteht man in Deutschland die gewerbliche Beförderung von Fahrgästen mit einem Pkw, der als Ganzes gemietet wird. Rechtsgrundlage ist das Personenbeförderungsgesetz, das den Mietwagenverkehr in einem eigenen Paragrafen regelt. Limousinenservices und Chauffeurdienste arbeiten in der Regel auf dieser Grundlage.
Vom Taxi unterscheidet sich der Mietwagen in mehreren Punkten. Er darf nicht an Taxiständen bereitgestellt werden und Fahrgäste nicht auf der Straße aufnehmen, die ihn heranwinken. Aufträge müssen am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingehen. Nach Erledigung eines Auftrags gilt grundsätzlich eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz, sofern nicht unterwegs ein neuer Auftrag eingeht.
Für den Betrieb benötigt das Unternehmen eine Genehmigung, der Fahrer in der Regel eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Fahrzeuge dürfen nicht mit taxitypischen Merkmalen ausgestattet sein.
Beispiel
Eine Hochzeitsgesellschaft bestellt telefonisch eine Limousine mit Fahrer. Der Wagen kommt vom Betriebssitz des Unternehmens und kehrt danach dorthin zurück.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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