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Haftpflicht

Lexikon · Miete und Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

In Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung für Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.

Erklärung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene Kraftfahrzeug Pflicht. Ohne Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung erfolgt keine Zulassung. Sie ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die anderen durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.

Die Haftpflicht schützt also nicht das eigene Auto, sondern die Geschädigten und den Fahrer vor finanziellen Forderungen Dritter. Zusätzlich wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Für Schäden am eigenen Fahrzeug sind Teil- und Vollkasko zuständig.

Gesetzlich sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben; viele Versicherer bieten deutlich höhere Summen an. Bei Mietwagen ist die Haftpflicht stets im Mietpreis enthalten, die Deckungssumme kann aber je nach Land und Anbieter unterschiedlich sein. Bei Fahrten ins Ausland lohnt es sich, die Bedingungen zur Deckung zu prüfen.

Beispiel

Wer mit dem Auto einen Zaun beschädigt, meldet den Schaden seiner Haftpflichtversicherung. Den eigenen Lackschaden zahlt sie nicht.