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limousinen.net

Personenbeförderungsschein

Lexikon · Miete und Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Umgangssprachlich für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die für entgeltliche Fahrten etwa mit Taxi oder Mietwagen nötig ist.

Erklärung

Der Personenbeförderungsschein, kurz P-Schein, heißt offiziell Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Geregelt ist er in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Er wird zusätzlich zur normalen Fahrerlaubnis benötigt, wenn Fahrgäste in bestimmten Fahrzeugen gegen Entgelt befördert werden, etwa in Taxis, Mietwagen oder Krankenkraftwagen.

Um ihn zu erhalten, müssen Bewerber unter anderem eine gewisse Fahrpraxis, ein Führungszeugnis, Nachweise zur gesundheitlichen Eignung und zum Sehvermögen vorlegen. Für das Taxi kam früher eine Ortskundeprüfung hinzu; diese Anforderungen wurden in den letzten Jahren reformiert.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird befristet erteilt und muss regelmäßig verlängert werden. Für Chauffeure in Limousinenservices ist sie in der Regel Voraussetzung, wenn die Fahrten gewerblich im Mietwagenverkehr erfolgen. Die konkreten Voraussetzungen solltest du bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

Beispiel

Wer bei einem Limousinenservice als Fahrer anfangen möchte, beantragt zuerst die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Ohne sie darf er keine zahlenden Gäste fahren.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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