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limousinen.net

Chauffeur

Lexikon · Miete und Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Berufsfahrer, der Personen im Auftrag mit einem Pkw befördert, häufig in einer Limousine.

Erklärung

Ein Chauffeur ist ein Fahrer, der Fahrgäste beruflich in einem Personenwagen befördert. Der Begriff stammt aus dem Französischen und bezeichnete ursprünglich den Heizer von Dampfmaschinen. Mit dem Aufkommen des Automobils wurde er auf Fahrer übertragen, die das Fahrzeug für ihre Herrschaft oder Arbeitgeber steuerten.

Heute arbeiten Chauffeure angestellt bei Unternehmen, Behörden oder Privatpersonen sowie selbstständig oder bei Limousinenservices. Zu ihren Aufgaben gehören neben dem Fahren oft Routenplanung, Fahrzeugpflege, Gepäckservice und ein diskretes Auftreten.

Wer in Deutschland Fahrgäste gegen Entgelt befördert, benötigt in der Regel eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgangssprachlich Personenbeförderungsschein. Das Unternehmen selbst braucht für Mietwagenverkehr eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Für angestellte Fahrer eines Unternehmens, die nur Mitarbeiter befördern, gelten teils andere Regeln.

Beispiel

Ein Unternehmen bucht einen Chauffeur, der Gäste vom Flughafen zum Hotel bringt. Gefahren wird mit einer Oberklasselimousine.