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limousinen.net

Vollkasko

Lexikon · Miete und Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Kfz-Versicherung, die zusätzlich zur Teilkasko auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus abdeckt.

Erklärung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Kfz-Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie umfasst die Leistungen der Teilkasko, etwa bei Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm oder Wildunfall. Darüber hinaus deckt sie selbst verschuldete Unfallschäden und mutwillige Beschädigungen durch Dritte ab.

Für neue und hochwertige Fahrzeuge sowie für finanzierte oder geleaste Autos wird eine Vollkasko häufig empfohlen oder vertraglich verlangt. Autovermietungen bieten Mietwagen meist mit Vollkaskoschutz an, oft kombiniert mit einer Selbstbeteiligung.

Nicht versichert sind in der Regel Verschleiß, Betriebsschäden und Schäden infolge von Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa durch Alkohol am Steuer, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen. Von der Kfz-Haftpflicht unterscheidet sich die Vollkasko dadurch, dass sie den eigenen Schaden ersetzt, nicht den des Unfallgegners.

Beispiel

Nach einem selbst verursachten Unfall mit der eigenen Limousine zahlt die Vollkasko die Reparatur. Die Haftpflicht deckt den Schaden am anderen Auto.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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