Saisonkennzeichen
Kurzdefinition
Kennzeichen, mit dem ein Fahrzeug nur in einem festgelegten Zeitraum von zwei bis elf Monaten im Jahr zugelassen ist.
Erklärung
Mit einem Saisonkennzeichen ist ein Fahrzeug jedes Jahr nur in einem festgelegten Zeitraum zugelassen. Dieser Zeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf zusammenhängende Monate. Er wird am rechten Rand des Kennzeichens mit zwei Zahlen für Anfangs- und Endmonat angezeigt.
Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder abgestellt werden. Dafür fallen Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge nur anteilig an. Eine erneute An- und Abmeldung jedes Jahr ist nicht erforderlich.
Saisonkennzeichen sind besonders bei Motorrädern, Cabriolets, Wohnmobilen und Oldtimern verbreitet. Auch klassische Limousinen, die nur im Sommer gefahren werden, werden oft so zugelassen. Die Kombination mit einem H-Kennzeichen ist möglich. Für Fahrten außerhalb der Saison, etwa zur Werkstatt, kann ein Kurzzeitkennzeichen nötig sein.
Beispiel
Ein Oldtimer mit Saisonkennzeichen 04 bis 10 darf von April bis Oktober gefahren werden. Im Winter bleibt er in der Garage.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
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