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Zulassungsbescheinigung Teil I

Lexikon · Miete und Recht · Stand: 2026-10-03 · Redaktion

Kurzdefinition

Amtliches Fahrzeugdokument, früher Fahrzeugschein, das im Fahrzeug mitzuführen ist und die wichtigsten technischen Daten enthält.

Erklärung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt seit 2005 den früheren Fahrzeugschein. Sie wird bei der Zulassung eines Fahrzeugs ausgegeben und muss bei Fahrten mitgeführt werden. Bei einer Polizeikontrolle ist sie auf Verlangen vorzuzeigen.

Das Dokument enthält das amtliche Kennzeichen, Angaben zum Halter sowie zahlreiche technische Daten in codierten Feldern. Dazu gehören Fahrzeugidentifizierungsnummer, Hersteller- und Typschlüsselnummer, Leistung in Kilowatt, Hubraum, Leermasse, zulässige Gesamtmasse, Abmessungen, Reifengrößen und Emissionsklasse.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, weist dagegen die Verfügungsberechtigung aus und sollte nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Bei Mietwagen befindet sich Teil I in der Regel im Fahrzeug, häufig im Handschuhfach. Im europäischen Ausland wird das Dokument ebenfalls als Fahrzeugpapier anerkannt.

Beispiel

Bei einer Verkehrskontrolle zeigt die Fahrerin die Zulassungsbescheinigung Teil I aus dem Handschuhfach. Dort stehen auch Leistung und Gewicht.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

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